Wenn Ihr Kind innerhalb der drei Schultage vor oder nach den Ferien erkrankt,
benötigen wir zur Entschuldigung ein ärztliches Attest.
Unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis dokumentiert.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
diesen Satz haben wir in die "Informationen zur Einschulung 2025" aufgenommen. Die Regelung gilt ab Oktober 24.