Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
damit alle die gleichen Informationen zum Thema Beurlaubung vom Schulbesuch haben, ist hier das Wichtigste dazu kurz zusammengefasst:
Laut Niedersächsischem Schulgesetz besteht für jeden Schüler und jede Schülerin die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf euren Antrag hin erfolgen.
Die Klassenlehrkraft kann in begründeten Fällen Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen genehmigen, sofern diese Tage nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen. Über alle anderen Anträge entscheidet die Schulleitung.
Bei Beurlaubungen unmittelbar vor und oder nach den Ferien sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Eine Beurlaubung darf nur dann erteilt werden, wenn die Versagung
eine persönliche Härte bedeuten würde. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vorher bei der Schule schriftlich eingereicht werden.
Bitte meldet euch bei mir oder im Sekretariat, wenn ihr Fragen dazu habt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Pape